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Eheschließung

Bitte mitbringen:
  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 30,00 und € 60,00, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig



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Marktgemeinde Kirchberg am Walde
3932 Kirchberg am Walde  7, Tel.: +43 2854 7010 Fax: DW4
Web http://www.kirchbergamwalde.at, E-Mail gemeinde@kirchbergamwalde.at