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Bauen

Jedes Bauvorhaben ist bei der Baubehörde zu melden und fertigzustellen!!!

Laut der NÖ Bauordnung 2014 gibt es unter anderem folgende Richtlinien:


§ 14 Bewilligungspflichtige Vorhaben

  • Errichtung aller baulichen Anlagen
  • Heizkesseltausch mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW oder wenn Abgasanlage über Dach geführt wird
  • Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind
  • Aufstellung von Maschinen oder Geräten in baulicher Verbindung mit Bauwerken, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind (Statik, Brandschutz oder Nachbarrechte)
  •  Veränderung der Höhenlage des Geländes und die Herstellung des verordneten Bezugsniveaus


§ 15 Anzeigepflichtige Vorhaben

Vorhaben ohne bauliche Maßnahmen:

  • Änderung des Verwendungszwecks
  • Straßenseitige Einfriedungen, die keine baulichen Anlagen sind

Vorhaben mit geringfügigen baulichen Maßnahmen:

  • Nachträgliche Herstellung einer Wärmedämmung bei Gebäuden

Vorhaben in Schutzzonen und Altortgebieten:

  • z.B. Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen


§ 16 Meldepflichtige Vorhaben

  • Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwertleistung von nicht mehr als 50 kW, welche an eine über Dach geführte Abgasanlage angeschlossen sind (Fertigstellung inkl. Befunde)
  • Photovoltaikanlagen außerhalb von Schutzzonen (Fertigstellung und Elektroprüfbericht)


§ 30 Fertigstellung

  • Jedes Bauvorhaben ist mit einer Fertigstellungsanzeige bei der Baubehörde zu melden. Anzuschließen sind: Bescheinigung des Bauführers, lagerichtige Darstellung sowie sämtliche Atteste, die im Baubewilligungsbescheid vorgeschrieben sind.


BITTE NEHMEN SIE IHRE VERANTWORTUNG WAHR!



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